Starnberg,

Minister Joachim Herrmann bei "Blaulichtempfang"

Innenminister Joachim Herrmann verleiht beim "Blaulichtempfang - Sicheres Bayern" Auszeichnung für Ehrenamtsfreundliche Arbeitsgeber aus dem Landkreis Starnberg.

Quelle: https://www.joachimherrmann.de/lokalas_1_1_3998_Blaulichtempfang-Sicheres-Bayern.html

Montagabend, bei schönstem Wetter, besuchte Innenminister Joachim Herrmann, im Bayerischen-Yacht-Club e.V. in Starnberg, den "Blaulichtempfang - Sicheres Bayern"

Zu den "Blaulicht-Organisationen gehören freiwillige Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Bundespolizei und die Bayerische Polizei, welche für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen, in den unterschiedlichsten Situationen.

Als Dank und Wertschätzung ludt der Innenminister von Bayern Joachim Herrmann im Namen der Bayerischen Staatsregierung ein und nahm den Rahmen zum Anlass sich bei einigen Arbeitgebern zu bedanken. Die Arbeitgeber beschäftigen Mitarbeiter, welche sich ehrenamtlich engagieren und nicht nur in ihrer Freizeit dem Gemeinwohl dienen. Oft müssen diese Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für Einsätze freistellen, was in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich ist. Deshalb sagte der Minister "DANKE"!

Doch bevor es zu dem festlichen Teil des Abends ging, zeigten die Wasserwacht, die DLRG, das BRK und die  Wasserschutzpolizei eine kleine Seenotübung. Minister Herrmann zeigte sich sehr beeindruckt von der schnellen Rettung, aber auch von dem reibungslosen Zusammenspiel der verschiedenen Organisationen.

An dem Abend bedankte sich Joachim Herrmann auch bei allen Organisationen, die im "Schnee-Chaos", Anfang des Jahres, pausenlos im Einsatz waren. Die Blaulicht-Organisationen haben sicherlich schlimmeres verhindert, so der Minister.


Quelle: www.joachimherrmann.de / www.kreisbote.de/starnberg Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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