Impfungen im THW

THW-Helferinnen und THW-Helfer bekämpfen Katastrophen und Unglücksfälle oft unter gefährlichen Bedingungen, zum Teil auch mit Risiken für die eigene Gesundheit. Dazu gehört auch die Gefahr der Infektion mit Krankheitserregern.

Das THW ist aus Fürsorgegründen verpflichtet, den Schutz der Gesundheit der Einsatzkräfte sicherzustellen. Die Dienstvorschrift "DV Impfschutz" regelt den Impfschutz innerhalb der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.

Impfungen dienen als wirksame präventive Maßnahmen gegen Infektionen. Im Aufgaben- und Tätigkeitsbereich des THW kann für Einsatzkräfte ein Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Materialien mit möglicher Infektionsgefährdung nicht ausgeschlossen und auch durch die persönliche Schutzausrüstung nicht verhindert werden. Daher müssen alle potentiell gefährdeten Einsatzkräfte über einen grundlegenden Impfschutz (Grundschutz) sowie alle Auslands- experten über einen erweiterten Impfschutz verfügen.

Für den Grundschutz sind nachfolgende Impfungen erforderlich:

  • Tetanus,
  • Diphtherie,
  • Hepatitis A und B.

 

Die Kosten für die Impfungen werden zum größten Teil durch die persönlichen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Sollten einzelne Impfungen nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, so übernimmt das THW hierfür die Kosten.